Keine Pflicht zur Kassenbuchführung bei Einnahmenüberschussrechnung
Grundsätzlich müssen Einnahmen-Überschuss-Rechner erstmalig für 2005 der Steuererklärung eine Gewinnermittlung gemäß der amtlichen Anlage EÜR beifügen, wenn die Betriebseinnahmen über 17.500 Euro liegen. br>
» weiterAufbewahrungsfristen
Für Buchführungsunterlagen gelten bestimmte Aufbewahrungsfristen (vgl. § 147 AO). Im Jahresabschluss ist für die zukünftigen Kosten der Aufbewahrung dieser Unterlagen eine Rückstellung zu bilden. br>
» weiterBankverbindung der Steuerkasse Hamburg
Die Steuerkasse Hamburg hat folgende Bankverbindung br>
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AKTUELLES
Keine Pflicht zur Kassenbuchführung bei Einnahmenüberschussrechnung
Grundsätzlich müssen Einnahmen-Überschuss-Rechner erstmalig für 2005 der Steuererklärung eine Gewinnermittlung gemäß der amtlichen Anlage EÜR beifügen, wenn die Betriebseinnahmen über 17.500 Euro liegen.
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Aufbewahrungsfristen
Für Buchführungsunterlagen gelten bestimmte Aufbewahrungsfristen (vgl. § 147 AO). Im Jahresabschluss ist für die zukünftigen Kosten der Aufbewahrung dieser Unterlagen eine Rückstellung zu bilden.
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Bankverbindung der Steuerkasse Hamburg
Die Steuerkasse Hamburg hat folgende Bankverbindung
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